Mit uns können Sie sicher zuhause bleiben.
In Ihrem zu Hause sehen wir uns selbst als Gast, begegnen Ihnen & Ihren Angehörigen auf Augenhöhe mit Geduld, Aufmerksamkeit & Respekt. Uns ist es wichtig, Ihnen in Ihrer gewohnten Umgebung durch eine individuelle, professionelle & würdevolle Pflege den Alltag zu erleichtern & die vorhandene Lebensqualität zu verbessern. Der Erhalt und die Förderung Ihrer Selbstständigkeit ist Ist dabei unser zentrales Anliegen. Unser Team steht für Empathie, Toleranz, Respekt, Humor & Gleichheit, sodass gegenseitiges Vertrauen mit Ihnen & Ihren Angehörigen entstehen kann.
Unsere Leistungen umfassen drei Bereiche der Kranken-, bzw. Pflegeversicherung. Während die Kosten der medizinischen Behandlungspflege auch ohne vorhandenen Pflegegrad vollumfänglich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, sind Pflegesach-, sowie Entlastungsleistungen an Pflegegrade gebunden & Teil der Pflegeversicherung.
Behandlungspflege (SGB V)
Sie dient der Sicherung der ärztlichen Behandlung durch qualifiziertes Fachpersonal. Hierunter fallen beispielhaft: Medikamentengabe, Blutzuckerkontrollen/Insulingaben, Wundbehandlungen & Verbände, Katheterisierung u.v.m.
- Grundpflege nach § 37
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände an / ablegen
- Stützende und stabilisierende Verbände
- Verbandwechsel
- Dekubitusversorgung
- Katheterisierung / Einmalkatheterisierung
- Einreibung
- Blutzuckerkontrolle
- Injektion i.m. / s.c.
- Injektion richten
- Tropfen / Salben in Augen / Ohren
- Blutdruckkontrolle
- Stomabehandlung
- Arzneimittelgabe / Überwachung
- Richten von Medikamenten
- Pflege ZVK
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Infusion verabreichen
- Infusion i.v. (parenterale Ernährung)
- Infusion s.c. anlegen / wechseln / entfernen
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Versorgung bei PEG
- Drainagen überprüfen / versorgen
Körpernahe Pflegemaßnahmen (SGB XI)
Sie dienen zur Unterstützung der Fähigkeiten & für den Erhalt der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen. Zum Beispiel: Körperpflege (im Bad oder Bett), Förderung der Bewegungsfähigkeit, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Krankenbeobachtung & Prophylaxen, Pflegefachliche Anleitungen für Pflegebedürftige & Pflegende.
- Pflegeeinsätze (Beratungseinsätze) nach § 37.3 SGB XI der Pflegegrade 1 – 5
- Erstbesuch / Aufnahme
- Kleine/große Morgen-/ Abendtoilette
- Hilfe bei Ausscheidungen
- An-, Aus-, Umkleiden
- Betten / Lagern
- Mobilisation
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost verabreichen
- Begleitung außerhalb der Wohnung
- Pflegerische Betreuung
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
Dienen der Unterstützung in der Häuslichkeit sowie der Alltagsgestaltung. Das sind zum Beispiel: Reinigung der Wohnung, Hilfe bei Haushaltsführung, Beaufsichtigung, Betreuung & Alltagsbegleitung, organisatorische Hilfestellungen.
- Hilfe im Haushalt
- Reinigung der Wohnung (Grundreinigung)
- Waschen der Wäsche und Kleidung
- Bügeln
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Fenster putzen